8+8=16 Wochen absolutes Arbeitsverbot
Acht Wochen vor dem Entbindungstermin und acht Wochen nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot für die werdende Mutter. Bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten verlängert sich das Beschäftigungsverbot nach der Geburt auf 12 Wochen. Während dieser Zeit wird von der zuständigen Krankenkasse das sogenannte Wochengeld bezahlt.
Vater Staat unterstützt sie auch finanziell
Nach Ablauf des Beschäftigungsverbots haben angestellte Eltern Anspruch auf Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes. Freie DienstnehmerInnen haben leider keinen Anspruch darauf. Die Karenz kann auf Wunsch zwischen den Eltern geteilt werden. Während der Karenz besteht Kündigungsschutz bis vier Wochen nach Ende der Karenz. Das sogenannte Kinderbetreuungsgeld bekommen Frauen unabhängig von einem Angestelltenverhältnis vor der Geburt (also auch Hausfrauen, Studentinnen, Selbständige etc.) und dauert je nach Modell bis zu 30 Monate oder länger, wenn sich beide Elternteile die Betreuung teilen.
Wichtig: Um Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld zu haben, müssen alle Mutter-Kind-Pass (Eltern-Kind-Pass) Untersuchungen nachweislich durchgeführt werden.
Babys erste Amtswege
Hat dein Baby das Licht der Welt erblickt, sind alle möglichen bürokratischen Wege zu erledigen. Wann, wo, was beantragt werden muss und welche Unterlagen dafür benötigt werden, kannst du in der „Checkliste Rechtliches & Behördenwege“ nachlesen.
Ausführliche rechtliche Informationen für werdende Eltern findest du auf
www.bmfj.gv.at, www.help.gv.at sowie auf www.arbeiterkammer.at